In der Schweiz wird der Wohnungsbau in erster Linie vom Markt bestimmt. Dennoch verfügen Gemeinden über eine ganze Reihe von Massnahmen, um den Wohnungsbau zu fördern oder die Wohnraumentwicklung zu beeinflussen.
Es handelt sich unter anderem um folgende Massnahmen:
- Mit den Zonenplänen und dem Baugesetz können die Gemeinden für jede Parzelle auf ihrem Gebiet die zulässige Nutzung bestimmen. Mit sogenannten Sondernutzungsplänen können sie in einem definierten Perimeter die Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten beispielsweise ein Erstwohnanteil oder ein Anteil preisgünstiger Wohnungen festlegen.
- Massnahmen der Mobilisierung von gehortetem Bauland ergreifen (bspw. Baupflicht mit Vorkaufsrecht erlassen).
- Bauland kaufen und selber überbauen oder im Baurecht zur Verfügung stellen.
- Gemeinnützige Projekte unterstützen und finanzschwache Haushalte Mietzuschüsse gewähren.
- Gemeinnützige Wohnungen (Genossenschaftswohnungen) initiieren oder fördern.
Deshalb soll/en
- eine Situationsanalyse des bestehenden Wohnraums erstellen und gestützt darauf eine Vision als Wohnstandort erarbeiten mit einer klaren Strategie.
- Bestehende Gebäude nutzen und Umnutzungen im Blick halten.
- Über die Nutzugsplanung den Anteil an preisgünstigen Wohnungen steuern.
- Projekte für oder mit Wohnbaugenossenschaften lancieren.